Meldungsdatum: 09.05.2025
Vor mehr als zwei Jahrzehnten wurden die ersten Photovoltaik (PV)-Anlagen im Kreis Borken erbaut. Nun laufen diese nach rund 20 Jahren Betrieb aus der Einspeisevergütung aus. Anlagebetreiberinnen und -betreiber fragen sich daher jetzt: Wohin mit der Energie? Aufrüsten mit neuster Technik, also „Repowering“, den Strom selbst verbrauchen oder doch einfach weiterlaufen lassen? Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) e.V. hat sich intensiv mit den Möglichkeiten für den Weiterbetrieb dieser „Ü20-PV-Anlagen“ befasst und zeigt nun in einem kostenlosen Online-Vortrag am Montag, 19. Mai, Alternativen und Erfahrungswerte auf. Beginn ist um 18 Uhr. Interessierte können sich unter https://www.sfv.de/aktuelles/termine für den Termin anmelden. Die Veranstaltung ist Teil der „Solartage“ im Kreis Borken und ein Gemeinschaftsprojekt des Kreises Borken, des Netzwerks der kommunalen Klimaschutzbeauftragten und des SFV. Zudem findet dieser Vortrag in Kooperation mit der Gemeinde Hünxe statt.
Attraktive Förderung im Kreis Borken für den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen
Der Borkener Kreistag hat im März dieses Jahres die Fortführung des Förderprogramms „Batteriespeicher“ beschlossen. Um Photovoltaik-Pionieren im Westmünsterland einen Anreiz zu bieten, ihre künftig aus der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung herausfallenden PV-Anlagen mit erhöhter Eigenverbrauchsquote weiter zu betreiben, fördert der Kreis Borken seit Mitte 2022 die Installation von stationären Batteriespeichern für ältere PV-Anlagen. Seit 2024 ist zusätzlich auch die Anpassung der elektrischen Hausinstallation, die im Zuge der Umstellung auf Eigenbetrieb notwendig ist, förderfähig. Die beiden Fördergegenstände „Stationäre Batteriespeicher“ und „Elektrische Infrastruktur“ können sowohl gemeinsam als auch separat beantragt werden, sodass den Betreibenden je nach individueller Situation ein passgenauer Weiterbetrieb der PV-Altanlage ermöglicht wird.
Ein Antrag auf Förderung kann gestellt werden, wenn die Anlage spätestens im Jahr 2006 installiert wurde (Inbetriebnahme vor 1. Januar 2007). Für stationäre Batteriespeicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens zwei Kilowattstunden (kWh) kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Bei der Installation eines Speichers mit zehn oder mehr kWh Bruttospeicherkapazität sogar eine Zuwendung von 1.000 Euro. Für die Anpassung der elektrischen Infrastruktur (insb. Umbau Hauptverteilung, neuer Zählerschrank) werden 20 Prozent der förderungswürdigen Gesamtkosten bis zu einer Maximalsumme von 1.000 Euro gefördert. Anträge können seit Dienstag, 29. April 2025, online beim Kreis Borken eingereicht werden.
Bei Fragen zu den „Solartagen“ sowie zum Förderprogramm „Batteriespeicher“ ist Niklas Hackling, Mitarbeiter der Stabsstelle, Abteilung Klimaschutz und Klimafolgenanpassung des Kreises Borken, per E-Mail an n.hackling@kreis-borken.de erreichbar. Weitere Details und Informationen sind hier zu finden:
Pressekontakt: 02861/681-2429
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