Meldungsdatum: 07.05.2025
Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Viersen können ab Montag, den 5. Mai, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen auch Initiativen.
Vorhaben, die zum diesjährigen Themenschwerpunkt „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ passen, können mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Der Kreis Viersen erhält aus dem Programm 29.000 Euro an Fördermitteln. Unter „junges Engagement“ wird das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen bis 27 Jahren verstanden.
Andrea Milz, die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Junge Menschen leisten einen wichtigen Beitrag für das Engagement in Nordrhein-Westfalen. Sie engagieren sich auf vielfältige Weise, initiieren eigene Projekte oder übernehmen bereits wichtige Posten im Verein. Diese Leistungen möchten wir würdigen und unterstützen. Das Landesförderprogramm ‚2.000 x 1.000 für das Engagement‘ ist daher ein wichtiger Baustein von vielen Aktivitäten, die wir dieses Jahr geplant haben, um junge Engagierte zu gewinnen, zu binden und zu stärken.“
„Das Engagement junger Menschen ist der Schlüssel für eine lebendige und zukunftsfähige Gesellschaft. Mit dem Förderprogramm möchten wir ihnen im Kreis Viersen die Möglichkeit geben, ihre Ideen und Projekte zu verwirklichen. Ich ermutige alle jungen Menschen und Organisationen, diese Chance zu nutzen und ihre Vorhaben einzureichen“, so Landrat Dr. Andreas Coenen.
Mit dem im Jahre 2021 erstmals aufgelegten Förderprogramm des Landes soll auch im Jahre 2025 bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen gestärkt werden.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es online unter www.engagiert-in-nrw.de/foerderprogramm-2000-x-1000-euro-fuer-das-engagement
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW und ist ab dem 5. Mai bis zum 1. November 2025 möglich. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
Der Kreis Viersen beantwortet Rückfragen telefonisch unter 02162 39-1626 oder per E-Mail an sozialamt@kreis-viersen.de
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