Meldungsdatum: 09.05.2025

Vorübergehende Einbahnstraßen-Regelung am Freiligrathwall

Aufgrund von Arbeiten an Strom- und Gasleitungen gilt am Freiligrathwall von Montag, 12. Mai, bis zum 16. Mai 2025 vorübergehend eine Einbahnstraßen-Regelung vom Nöttentor in Fahrtrichtung Jakobitor.

Der Freiligrathwall ist auf Höhe von Hausnummer 38 in zwei Bauabschnitten nacheinander halbseitig gesperrt.  Im genannten Zeitraum kann vom Jakobitor aus nicht auf den Freiligrathwall gefahren werden. Die Umleitung führt ab Jakobitor über Westenhellweg, Kölner Ring und Hattroper Weg zum Nöttentor. Der Fußverkehr wird an den vorhandenen Ampeln Jakobitor und Beamtenlaufbahn gesichert auf die gegenüberliegende Seite geleitet.


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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße

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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße