Meldungsdatum: 05.06.2025

Vertragsnaturschutz im Kreis Viersen

Antragfrist bis zum 30. Juni

Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Viersen können interessierte Landwirtinnen und Landwirte bis Montag, den 30. Juni, einen Antrag auf Zuwendung im Bereich Vertragsnaturschutz stellen und somit einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz leisten.

Ziel des Programms ist, die langfristige und umfassende Erhaltung, Wiederherstellung und Optimierung charakteristischer Landschaftsräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.

Die förderfähigen Maßnahmen reichen von der Acker- und Grünlandextensivierung über die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Die Förderperiode für das Antragsjahr 2025 läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Der Grundantrag ist bis zum 30. Juni über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) einzureichen. Der Einsatz der Landwirtinnen und Landwirte für die Natur wird honoriert. Sie erhalten Ausgleichszahlungen für ihre geleisteten Dienste, welche je nach Maßnahmenpaket unterschiedlich hoch ausfallen.

Für die Bewohner der offenen Feldflur, wie Hasen, Rebhühner und Feldlerchen, sind Pakete wie der Ernteverzicht im Getreide von großer Bedeutung. Dieser wird mit einem Beitrag in Höhe von 2.240 Euro pro Hektar und Jahr gefördert. Die Förderung für den doppelten Saatreihenabstand im Getreide beträgt 1.455 Euro pro Hektar und für die Anlage eines Blüh- und Schutzstreifens bis zu 2.000 Euro pro Hektar.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.kreis-viersen.de/vertragsnaturschutz 

Auskunft erteilen folgende Ansprechpartner beim Kreis Viersen:

Albert Erkens
Tel.: 02162 – 39 13 28
E-Mail: albert.erkens@kreis-viersen.de

Christoph Kaschner
Tel.: 02162 – 39 26 83
E-Mail: christoph.kaschner@kreis-viersen.de

Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW:

Ulrich Claßen
Tel.: 02162 – 370684
E-Mail: ulrich.classen@lwk.nrw.de



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