Meldungsdatum: 18.06.2025

Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel erweitert digitales Angebot

Genehmigungsfreistellungen können ab dem 1. Juli 2025 nur noch digital abgegeben werden

Landkreis Kassel. Wer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bauen möchte und sich mit seinem Bauvorhaben an alle Festsetzungen des Bebauungsplans hält, kann anstelle eines herkömmlichen Bauantrages auch eine sogenannte Genehmigungsfreistellung bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Der Vorteil, den dieses Verfahren für die Bauherrschaft mit sich bringt, besteht laut Tim Rüddenklau, Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt des Landkreises Kassel, im Wesentlichen in der schnelleren Zulässigkeit des Baubeginns und geringeren Bearbeitungsgebühren. 

Da wegen der bereits bestehenden Vorgaben des gültigen Bebauungsplans keine Prüfpflicht für die Behörden besteht, wird die geplante Baumaßnahme durch die Bauherrschaft bei der Bauaufsichtsbehörde lediglich angezeigt. Die vorzulegenden Unterlagen sind zwar nahezu identisch mit denen eines Bauantrages, allerdings nimmt die weitere behördliche Bearbeitung einen reduzierteren Umfang ein. „Wir sind in einem solchen Fall gesetzlich verpflichtet, die jeweils betroffene Kommune, die den Bebauungsplan aufgestellt hat, noch um Stellungnahme zu bitten. Wird von dort kein Bauantrag für das Bauvorhaben eingefordert, kann spätestens einen Monat nach Mitteilung der Genehmigungsfreistellung mit dem Bau begonnen werden. Sobald die Frist abgelaufen ist, erhält die Bauherrschaft von uns eine entsprechende Mitteilung“, so Rüddenklau. Wegen der gesetzlich ausgesetzten Prüfpflicht der Behörden erhöht sich im Gegenzug die Eigenverantwortung der Bauherrschaft und der Planer. Beide müssen erklären, dass die Vorgaben des gültigen Bebauungsplans und die Hessische Bauordnung vollumfänglich eingehalten werden. „Anderenfalls kann das Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht in Anspruch genommen werden, dann muss zwingend ein Bauantrag gestellt werden“, erklärt Rüddenklau. 

Um das gesamte Verfahren nochmal zu beschleunigen und den am Bau Beteiligten den Ausdruck und die Unterzeichnung der mehrfach benötigten Exemplare an Bauvorlagen zu ersparen, nimmt die Bauaufsichtsbehörde ab dem 1. Juli Genehmigungsfreistellungen nur noch digital entgegen. „Nachdem wir Baulastauskünfte und Anträge für Grundstücksteilungen bereits papierlos bearbeiten, sind die Genehmigungsfreistellungen der nächste Schritt bei der Digitalisierung unserer Bauaufsichtsbehörde. Um diese elektronisch einreichen zu können, müssen sich Bauherrschaft und Planer im Bauportal des Landes Hessen registrieren. Entsprechende Hilfestellungen wie ein Handbuch und Erklärvideos stehen direkt im Bauportal zur Verfügung. Bauanträge beabsichtigen wir bei der Bauaufsicht des Landkreises Kassel dann ab dem 4. Quartal 2025 elektronisch entgegenzunehmen, werden hierzu aber zu gegebener Zeit gesondert und ausführlich informieren“, so Rüddenklau abschließend. 

Hintergrund

Das Bauportal Hessen wird von der ekom21 KGRZ Hessen als kommunaler IT-Dienstleister im Auftrag des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum entwickelt. Es soll künftig als zentrale Anlaufstelle für sämtliche Anträge dienen, die bei den Bauaufsichtsbehörden in Hessen eingereicht und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden können. Hierzu zählen Grundstücksteilungen, Bauvoranfragen, Genehmigungsfreistellungen und Bauanträge. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Bauaufsichtsbehörden an das Bauportal angeschlossen werden, entscheidet jede Bauaufsichtsbehörde in Hessen selbst.

Pressekontakt: A. Shuhaiber