Meldungsdatum: 03.07.2025
Im Normalfall ist die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern, wie Flüssen, Bächen und Gräben auch im größeren Umfang – also mit fahrbaren Gefäßen, Pump- oder Saugvorrichtungen erlaubnisfrei möglich. Der ausbleibende Regen der letzten Wochen und die Prognosen für den Sommer insgesamt zwingen den Kreis Unna diese Praxis bis Ende Oktober zu untersagen. Eine entsprechende Verfügung wurde am Donnerstag, 3. Juli im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Freitag, 4. Juli in Kraft.
Ausnahmen sind geregelt
Erlaubt bleibt das Schöpfen kleinerer Mengen, etwa in einer Gießkanne oder im Eimer. Auch das Tränken von Vieh bleibt weiterhin möglich. Wer über eine ausdrückliche Genehmigung des Kreises verfügt, für den gilt das Entnahmeverbot vorerst nicht. Ausschlaggebend sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote bei Niedrigwasser.
Ausgenommen sind ebenso die Gewässer 1. und 2. Ordnung – Ruhr, Lippe, Emscher, Datteln-Hamm-Kanal. Hierfür trifft die Bezirksregierung Arnsberg in eigener Zuständigkeit Regelungen.
Bußgelder bei Verstößen
Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung hat der Kreis Unna auf seiner Internetseite veröffentlicht. Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. PK | PKU
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