Meldungsdatum: 13.08.2025

Vorübergehende Einbahnstraßenregelung am Opmünder Weg

Im Rahmen der Erneuerung der Straßenbeleuchtung am Opmünder Weg "wandert" die vorübergehende Einbahnstraßen-Regelung am 18. August 2025 in den Abschnitt zwischen den Hausnummern 27 und 41.

Die Straße ist dort bis zum 5. September 2025 halbseitig gesperrt. Die Einmündung des Goebel-Styes-Wegs auf den Opmünder Weg ist ebenfalls gesperrt. Auf der verbleibenden Fahrspur des Opmünder Wegs kann der Verkehr nur in Fahrtrichtung stadteinwärts fließen. Die Umleitung für den Verkehr stadtauswärts führt über Ostenhellweg und Rigaring. 

Der Fußgängerverkehr im Baustellenbereich wird rechtzeitig auf die gegenüberliegende Seite geleitet - die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h reduziert. 


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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße

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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße