Meldungsdatum: 25.08.2025

Wahlbenachrichtigungen sind alle verschickt: Wahlamt hilft bei Problemen weiter

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten haben in der Zeit vom 12. bis 23. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte. 

Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-3350 in Verbindung setzen.

Personen, die an der ebenfalls am 14. September stattfindenden Integrationswahl teilnehmen möchten, können sich noch bis Dienstag, 2. September, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie müssen dafür einen Nachweis für ihre Wahlberechtigung vorlegen (z. B. Einbürgerungsurkunde).