Meldungsdatum: 07.10.2025
Die Anwohner können dieses Dokument bei den Sperrposten vorzeigen und dann die Absperrung passieren. Natürlich gilt dies nur soweit, wie die Straßen auch verkehrssicher befahren werden können. Diese Regelungen gelten insbesondere für folgende Zeiten (gegebenenfalls kann es vorkommen, dass die Sperrposten bereits früher besetzt sind):
Die Ausnahmegenehmigung muss bei der Abteilung „Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ beantragt werden. Das ist möglich im Rathaus I, Arbeitsgruppe Ordnungsangelegenheiten, Eingang vom Domplatz (durch das Bürger Büro).
Der entsprechende Antrag ist auch online erhältlich und kann anschließend persönlich abgegeben werden oder per Post oder E-Mail an die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten geschickt werden. Das Formular ist zu finden unter https://www.soest.de/politik-verwaltung/dienstleistungen-a-z/allerheiligenkirmes-anwohnerinformationen
Wichtig: Die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten weist darauf hin, dass die Zufahrtsberechtigungen nicht zugeschickt werden können, sondern abgeholt werden müssen.
Für den Antrag sind nur wenige Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Kfz-Kennzeichen notwendig sowie der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Die Genehmigung selber gibt es kostenlos. Für Rückfragen stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Mitarbeitenden der Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten unter der Rufnummer 02921 /103-2135 oder per E-Mail an zufahrt-ahk@soest.de zur Verfügung.
Noch zwei wichtige Hinweise:
Stadt Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin
Am Vreithof 8 - 59494 Soest
Telefon: +49 (02921) 103-9045
E-Mail: pressestelle@soest.de
Internet: https://www.soest.de
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