Meldungsdatum: 08.10.2025

Vorübergehende Einbahnstraßen-Regelung an der Werkstraße

Im Zuge der Verlegung von Glasfaserleitungen muss ein Abschnitt der Werkstraße vorübergehend als Einbahnstraße ausgewiesen werden.

Die Werkstraße wird vor der Einmündung zur Walburger-Unterführung von Donnerstag, 9. Oktober, bis zum 13. Oktober 2025 halbseitig gesperrt. Auf der verbleibenden Fahrspur kann auf die Werkstraße gefahren werden.  Der Verkehr in Fahrtrichtung Walburger-Unterführung wird über die Straße Vor dem Walburgertor umgeleitet. Hier gelten absolute Haltverbote. Auch der Gehweg ist in diesem Straßenabschnitt gesperrt, der Fußgängerverkehr wird auf die gegenüberliegende Seite umgeleitet. 


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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße

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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße