Meldungsdatum: 16.10.2025

Vorübergehende Einbahnstraßen-Regelung an der Oestinghauser Straße

Im Zuge des Breitbandausbaus wird ein Teilstück der Oestinghauser Straße vorübergehend zu einer Einbahnstraße stadteinwärts.

Betroffen ist der Abschnitt der Oestinghauser Straße an der Ecke Weslarner Weg im Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 24. Oktober 2025. Hier muss die Fahrbahn in zwei Bauabschnitten nacheinander halbseitig gesperrt werden, so dass der Verkehr nur noch in Fahrtrichtung Unterführung Walburgertor rollen kann. Der Verkehr in Fahrtrichtung stadtauswärts wird über Weslarner Weg und Danziger Ring umgeleitet. Der Fußverkehr wird gesichert auf die gegenüberliegende Seite geleitet.

Auch an den Straße Weslarner Weg und Kaiserland kommt es infolge der Verlegung der Glasfaserleitungen zu Verkehrseinschränkungen am Fahrbahnrand im Zeitraum 27. Oktober bis 21. November 2025. Während der Allerheiligenkirmes wird die Fahrbahn aber freigehalten. 


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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße

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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße