Meldungsdatum: 30.10.2025
Landkreis Kassel. Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), auch kurz als Geflügelpest bezeichnet, hat Deutschland fest im Griff. Nun wurde das Virus auch offiziell bei einem tot aufgefundenen Kranich im Landkreis Kassel nachgewiesen. Der Landkreis erlässt somit eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel. Diese gilt ab morgen, den 31. Oktober 2025.
„Dies ist der erste Wildvogelausbruch bei uns im Landkreis in dieser Saison. Aktuell sind in Deutschland seit Anfang September 35 Ausbrüche beim Hausgeflügel und 166 Fälle bei Wildvögeln in acht Bundesländern aufgetreten. Durch Zugvögel, wie dem Kranich, kann es zu einer schnellen und weiteren Verbreitung des Virus kommen. Daher haben wir uns entschieden, eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht zu erlassen“, erklärt Umweltdezernent Thomas Ackermann. Und weiter: „Dieser Schritt war notwendig, um unsere vielen großen Legehennen- und Masthähnchenbetriebe vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus zu schützen. Der Landkreis Kassel ist einer der geflügeldichtesten Landkreise in Hessen und damit besonders gefährdet für die Verbreitung des Virus.“
Ein Ende des Seuchenzugs sei derzeit nicht in Sicht und auch im Landkreis Kassel liegen weitere klinische Verdachtsfälle bei Wildvögeln vor, von denen bereits zwei positiv auf HPAIV H5 im Landeslabor getestet wurden. In einer aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAI H5 in Deutschland, bewertet das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) das Risiko des Eintrags und einer Ausbreitung von HPAIV H5-Viren bei Wildvögeln sowie eines Eintrags in deutsche Geflügelhaltungen und gehaltene Vögel durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in Deutschland als hoch. Diese ungewöhnliche Seuchenlage nahm der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz nun zum Anlass, eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza zu veröffentlichen.
Diese beinhaltet neben einer Aufstallungspflicht für Geflügel das Verbot des Verbringens von Geflügel zu Veranstaltungen sowie ein Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Geflügel gehandelt oder ausgestellt wird. „Das Geflügel muss nun entweder in geschlossenen Ställen gehalten werden oder unter einer überdachten Schutzvorrichtung, die nach oben sowie an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist“, so Dr. Sabine Kneißl, Fachbereichsleitung Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Sie mahnt zudem eindringlich die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen als maßgeblichen Baustein beim Schutz gegen die Geflügelpest an: „Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Demzufolge muss Hausgeflügel mit Futter, Wasser und Einstreu in der Weise versorgt werden, dass Wildvögel damit nicht in Kontakt kommen können. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Das im Geflügelbereich genutzte Schuhwerk hat in den Stallungen zu verbleiben oder ist beim Betreten und Verlassen der Stallungen zu reinigen sowie zu desinfizieren. Betriebsfremde Personen dürfen Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten. Händewaschen und -desinfektion gehören genauso zu den wichtigen Hygienemaßnahmen wie die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung.“
Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. „Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel, auch in Klein- und Kleinsthaltungen, sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Handelt es sich um gehäufte Todesfälle oder sonstige erhebliche Veränderungen in den Herden, sind diese dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Weiterhin sind alle Geflügelhalter im Landkreis Kassel verpflichtet, ihre Bestände beim Fachbereich anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist“, klärt Dr. Christina Werner, Fachdienstleitung Tierseuchenbekämpfung auf.
Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), Kranichvögel und Greifvögel, an den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises unter der Telefonnummer 0561- 1003 3306 melden - ebenso Totfunde sowie krank wirkende oder auffällige wildlebende Säugetiere wie Füchse, Waschbären oder Marder. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. Ein direkter Kontakt von Personen (z.B. Anfassen mit bloßen Händen) oder Haustieren (z. B. Hunde und Katzen) zu toten oder kranken Wildvögeln und Wildsäugern ist zu vermeiden.
Die vollständige Allgemeinverfügung steht auf der Homepage des Landkreises Kassel zur Verfügung. Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter diesem Link zur Verfügung.
Pressekontakt: L. Scharpen
LANDKREIS KASSEL
Pressesprecherin Alia Shuhaiber
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