Meldungsdatum: 31.10.2025

Verdacht auf Geflügelpest im Kreis Wesel bestätigt

Überwachungszone eingerichtet / Kreis Viersen rät zu Vorsicht und Meldung von Fällen

Im Kreis Wesel wurde der Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest in einem Haltungsbetrieb in Kamp- Lintfort amtlich bestätigt. Die Laboruntersuchungen im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) bestätigten bereits den klinischen Verdacht auf Influenza Typ H5. Zurzeit steht die nähere Differenzierung im Friedrich- Löffler- Institut an.

Als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung werden am 31.10.2025 alle Tiere des Betriebes vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt. Im Anschluss werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Weitere Informationen dazu können Interessierte der Pressemitteilung aus dem Kreis Wesel entnehmen: https://www.kreis-wesel.de/aktuelles/presse/verdacht-auf-gefluegelpest-bei-hausgefluegel-im-kreis-wesel-0

Um den Betrieb herum wird eine zehn Kilometer große Überwachungszone eingerichtet. Aufgrund der Lage des Betriebes an der Grenze des Kreises Wesel sind Teile dieser Überwachungszone auf den Kreis Wesel, den Kreis Kleve und zu einem kleinen Teil auch auf den Kreis Viersen verteilt – hier in Tönisberg. Die Karte zu den vorläufig eingerichteten Restriktionszonen ist unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/FB4AB4D401C5E98BD4F085B697989F09A7E5323882808029B61A2CC7C7DE2A3F einsehbar.

Die nähere Beschreibung der eingerichteten, vorläufigen Überwachungszone im Kreis Viersen ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am 01.11.2025 um 00:00 Uhr in Kraft treten wird. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt veröffentlicht: https://kreis-viersen.amtsblatt.online/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfROz87YttTeFqitvX9oeLA

Innerhalb der vorläufigen Überwachungszone im Kreis Viersen liegen sieben Betriebe mit insgesamt 82 Tieren. Für diese Haltungen gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht für das gehaltene Geflügel und Beschränkungen bzgl. der Abgabe von Eiern oder Fleisch.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter auch in Klein- und Hobbyhaltungen − werden dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Dazu zählen unter anderem:

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollten dies unbedingt dem Kreis Viersen melden. Darüber hinaus sind alle Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.

Die Geflügelpest ist in Deutschland mittlerweile in der Wildtierpopulation endemisch. In den letzten Tagen ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu beobachten, insbesondere bei Kranichen, aber auch bei anderen Wildvögeln. Im Kreis Viersen ist bislang kein Ausbruch in Geflügelbeständen festgestellt worden.

Aufgrund der starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderer Wildvögel muss laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV-Infektionen gerechnet werden. In seiner aktuellen Risikoeinschätzung stuft das FLI das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln wieder als „hoch“ ein. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials, z.B. Kot der Tiere. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbeständen in erster Linie Beschäftigte in der Geflügelwirtschaft, Tierärzte und Mitarbeitende der betroffenen Betriebe gefährdet, die sich entsprechend den Arbeitsschutzvorgaben schützen müssen. Für die breite Bevölkerung besteht hingegen nur ein sehr geringes Risiko. Bürgerinnen und Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel bzw. Wildtiere grundsätzlich nicht anfassen.

Die bisher im Kreis Viersen tot aufgefundenen und untersuchten Wildvögel wurden alle negativ auf das Influenza A Virus-Subtyp H5 untersucht. Die Lage kann sich aber jederzeit ändern, was zu Anpassungen der nun erlassenen Anordnungen führen kann.