Meldungsdatum: 28.11.2025
Am Mittwoch, den 26. November, ist aufgrund eines BTV-8 Nachweises bei einer Kuh im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden.
Vom 150 Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb sind auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast der gesamte Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf betroffen. Das Gebiet des Kreises Viersen liegt ebenfalls, in vielen Teilen jedoch nicht in allen, innerhalb dieses Radius.
Anhand einer interaktiven Karte kann geprüft werden, ob die Tierhaltung innerhalb der Restriktionszone liegt:
Für empfängliche Tiere (Wiederkäuer - Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden) aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen.
Nähere Informationen zu den Verbringungsregelungen und den erforderlichen Tierhaltererklärungen sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Um die Tiere vor der Erkrankung zu schützen, Tierverluste zu minimieren und um die Verbringung dieser Tiere zu erleichtern, rät das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW dringend allen Tierhalterinnen und Tierhaltern empfänglicher Tiere, diese gegen das BTV-8 Virus impfen zu lassen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und eventuell auch andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann. Nicht selten kommt es zu schweren, klinischen Verläufen und zu hohen Tierverlusten.
Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
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