Meldungsdatum: 04.12.2025
In einem gemischten Geflügelhaltungsbetrieb in Kempen ist ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung mussten alle Tiere des Betriebes am 2. Dezember vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt werden. Die Ställe sind anschließend gereinigt und desinfiziert worden.
Das Friedrich Löffler Institut (FLI) hat die Infektion mit dem Geflügelpestvirus H5N1 am 4.Dezember bestätigt. Um den Betrieb herum wird nun eine 10 Kilometer große Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, die sich bis in den Kreis Wesel, Kreis Kleve und die Stadt Krefeld hinein erstreckt. Die nähere Beschreibung des betroffenen Gebietes kann der vom Kreis Viersen erlassenen Allgemeinverfügung unter https://abi.kreis-viersen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRz84SXiIbMEopKM4QvVQQ4aDalmEMGnoLqlxP67GXVD/Amtsblatt_Amtsblatt_04.12.2025.pdf entnommen werden.
Die Allgemeinverfügung tritt am 05.12.2025 um 00.00 Uhr in Kraft.
Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter innerhalb der Schutz- und Überwachungszone gelten Einschränkungen bei der Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten wie Fleisch und Eiern. Außerdem ist sämtliches Geflügel aufzustallen und es sind die Biosicherheitsvorgaben, wie Schuh- und Kleidungswechsel vor dem Betreten der Stallungen zu beachten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes Viersen suchen derzeit die Geflügelhaltungen in der Schutzzone auf und beginnen mit weiteren Untersuchungen. Ebenso informieren sie die zuständigen Personen über die verschärften Haltungsbedingungen.
Alle geltenden Bestimmungen in der Schutz- und Überwachungszone können auf www.kreis-viersen.de/tierseuchenbekaempfung unter dem Reiter Geflügelpest/Vogelgrippe nachgelesen werden. Dort finden sich auch Ausnahmeanträge für die Verbringung oder weitere Hinweise zur Biosicherheit für Hobby- und Kleingeflügelhalterinnen und -halter.
Der Kreis Viersen bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder gehäuften Todesfällen unter den Tieren einen Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt des Kreises Viersen zu benachrichtigen. Verdachtsfälle können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 02162 39-1309, -1312, -2064 gemeldet werden.
Der Kreis Viersen fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auch in Klein- und Hobbyhaltungen dringend auf, die gesetzlich vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem:
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet haben, sind aufgefordert, diesen umgehend dem Kreis Viersen zu melden. Darüber hinaus sind alle Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Wichtig ist, dass tote Vögel nicht angefasst werden.
Die aviäre Influenza (Geflügelpest) ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Infizierte Vögel scheiden das Virus meist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.
Die Inkubationszeit bei Geflügelpest – von der Ansteckung bis zum Ausbruch – dauert nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Typische Symptome sind hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier.
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