Meldungsdatum: 08.01.2026

Wintereinbruch im Landkreis Kassel: Abfallentsorgung kann erhebliche Behinderungen nicht ausschließen

Abfallentsorgung Kreis Kassel meldet verletzte Mitarbeiter und bittet Bürger um Mithilfe – Ausgefallene Leerungen werden nicht nachgeholt

Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel bereitet sich auf einen erneuten Wintereinbruch vor. Die Wetterprognosen melden für die kommenden Tage Schneefälle und Glättegefahr, die die Abfallentsorgung voraussichtlich vor massive Herausforderungen stellen werden. Angesichts der gefährlichen Erfahrungen der letzten Woche, in denen bereits vier Mitarbeiter bei Glätteunfällen Verletzungen erlitten, hat die Sicherheit der Abfuhrteams oberste Priorität. Die Abfallentsorgung Kreis Kassel bittet die Bürgerinnen und Bürger daher eindringlich um Vorsicht und Unterstützung.

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, wie gefährlich die winterlichen Bedingungen sind: Vier Mülllader erlitten bei der Leerung von Abfallbehältern auf glatten Wegen Knochenbrüche und Prellungen. „Aufgrund dieser Vorkommnisse und der aktuellen Wetterprognose sind unsere Fahrer angewiesen, kein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Das kann im Ernstfall bedeuten, dass eine Tonne stehen bleiben muss, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist“, teilt Silke Rakel von der Abfallentsorgung Kreis Kassel mit.

Die Fahrer der Entsorgungsfahrzeuge müssen daher situativ entscheiden, welche Straßen trotz Schnee und Glätte noch sicher angefahren werden können. Selbst kurze, vereiste Teilstücke können eine ganze Straße unpassierbar machen. In der Vergangenheit kam es beispielsweise in Höhenlagen bereits vor, dass Fahrzeuge stecken blieben und erst nach dem Einsatz des Bauhofs zur Räumung ihre Tour fortsetzen konnten. Solche Vorfälle führen zu erheblichen Verzögerungen im gesamten Abfuhrplan.

Keine Nachholtermine für ausgefallene Leerungen

Sofern Straßen oder ganze Gebiete aufgrund der prognostizierten Wetterlage nicht angefahren werden können, ist eine nachträgliche Leerung (Nachtour) logistisch nicht möglich.

Die Abfallentsorgung Kreis Kassel weist ausdrücklich darauf hin: Können Abfallbehälter aufgrund von Glätte oder festgefrorenen Abfällen nicht geleert werden, besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel. Die Witterungsbedingungen gelten als höhere Gewalt. Bürger werden gebeten, ihre Tonnen in diesem Fall bis zum nächsten regulären Abfuhrtermin laut Abfallkalender wieder zurückzustellen.

Problemfall Biotonne: Festgefrorener Abfall

Bei den zu erwartenden Minustemperaturen frieren feuchte Bioabfälle in den Tonnen häufig zu einem festen Eisblock zusammen und können von der Schüttvorrichtung des Fahrzeugs nicht gelöst werden.

Tipps für eine funktionierende Leerung der Biotonne:

So können Bürger die Abfuhrteams präventiv unterstützen:

Informationen zu Sperrmüll und Gelben Tonnen

Die Abfallentsorgung Kreis Kassel dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre vorausschauende Kooperation in dieser erwartbar herausfordernden Situation.