Meldungsdatum: 13.01.2026
Die, aufgrund eines BTV-8 Nachweises bei einer Kuh am 26.11.25 im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz eingerichtete 150 km-Zone erstreckt sich nun wegen eines 2. Ausbruches in einem Betrieb in Herzogenrath in der Städteregion Aachen am 09.01.26 bei einem Kalb auf den gesamten Kreis Viersen sowie weitere Teile von NRW.
Betroffen von der Erweiterung sind die Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Teile von Münster und Arnsberg. Lediglich der Regierungsbezirk Detmold ist bislang davon nicht betroffen.
Anhand einer interaktiven Karte kann geprüft werden, ob die Tierhaltung innerhalb des gezogenen Radius liegt:
Für empfängliche Tiere (Wiederkäuer - Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden) aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen, sofern die Tiere außerhalb dieser BTV-8 Zone in eine BTV-freie Zone verbracht werden. Beim Verbringen innerhalb der gleichen Zone bestehen keine Beschränkungen.
Nähere Informationen zu den Verbringungsregelungen und den erforderlichen Tierhaltererklärungen sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Um die Tiere vor der Erkrankung zu schützen, Tierverluste zu minimieren und um die Verbringung dieser Tiere zu erleichtern, rät das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW dringend allen Tierhaltern empfänglicher Tiere, diese gegen das BTV-8 Virus impfen zu lassen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und eventuell auch andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann. Nicht selten kommt es zu schweren, klinischen Verläufen und zu hohen Tierverlusten.
Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
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