Meldungsdatum: 19.01.2026
„Den Ausführungen in Ihrer Beschlussvorlage kann ich mich anschließen. Die Wahl der Ausschussmitglieder dürfte - mit Ausnahme der Wahlen im Gleichstellungsausschuss und im Ausschuss für Kultur, Sport und
Freizeit - rechtswidrig sein.“ So formuliert es Regierungspräsident Heinrich Böckelühr in einem Schreiben an OB Alexander Kalouti am Ende der vergangenen Woche.
Nicht hinnehmbar seien die Über- oder Unterrepräsentation von Fraktionen bzw. Gruppen in Ausschüssen, die auf ein systematisches, zielgerichtetes und abgesprochenes Wahlverhalten der Ratsmitglieder zurückzuführen sind, heißt es in dem Schreiben weiter. Hierin liege eine Beeinträchtigung der im Grundsatz gleicher Repräsentation zum Ausdruck kommenden Erfolgswertgleichheit der kommunalen Wählerstimmen begründet. Wobei es unerheblich sei, ob solche Möglichkeiten im Einzelfall manipulativ genutzt werden oder ob das Verdrängen der anderen Fraktion sich als unbeabsichtigte Nebenfolge darstelle.
„Sollte der Rat auch in Folge Ihrer Beanstandung bei seinem Beschluss verbleiben, bitte ich gemäß § 54 Absatz 2 Satz 4 GO NRW um einen kurzfristigen Hinweis, um die Aufhebung nach § 122 Absatz 1 Satz 2 GO NRW prüfen zu können“, so Böckelühr. „Ich teile Ihre Rechtsauffassung, dass der geschilderte Sachverhalt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit begründet. Gemeindeausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Gemeindevertretung mitentschieden haben“, schreibt er.
OB Alexander Kalouti: „Ich bedanke mich bei dem Regierungspräsidenten und der Bezirksregierung Arnsberg für ihre gründliche Einschätzung und rechtliche Prüfung. Ich begrüße, dass die Bezirksregierung meine Beanstandung teilt. Leider bin ich nun bereits zum zweiten Mal innerhalb von nur zwei Monaten gezwungen, gegen Ratsbeschlüsse von SPD, Grünen und Linken vorzugehen, da diese rechtstaatlichen Prinzipen widersprechen. Es beunruhigt mich, dass solch erfahrenen Ratsmitgliedern diese Fehler unterlaufen. Wir alle müssen darauf achten, dass die politische Arbeit im Rat und seinen Gremien auf rechtlich sicherer Basis steht. Das gut gemeinte Vorhaben, die Demokratie zu verteidigen, muss jedoch auch rechtstaatlich gut gemacht sein, sonst stärkt ein solches Vorgehen nur die politischen Extreme. Dies sind wir den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern, für die wir diese Arbeit tun, schuldig. Und nur so kann gute, demokratische Lokalpolitik in unserer Stadt auch funktionieren.“
Redaktionshinweis: Im Anhang fügen wir für Ihre Berichterstattung das komplette Anschreiben des Regierungspräsidenten bei.
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