Meldungsdatum: 03.02.2026

Abfallgebühren in Tönisvorst

Abfallbetrieb klärt über Gebührenbescheide auf und gibt Einspartipps

Zum 1. Januar 2025 ist die zwischen der Stadt Tönisvorst und dem Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) vereinbarte und in den Gremien beschlossene Umstellung der Gebührensystematik bei der Abfallentsorgung umgesetzt worden. Zu diesem Zeitpunkt hat der ABV auch die abfallwirtschaftlichen Aufgaben von der Stadt Tönisvorst übernommen und ist seitdem auch für die Gebührenbescheide zuständig. Über die Änderung der Gebührensystematik sind alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit einem gesonderten Anschreiben im Januar 2025 informiert worden. Der ABV baut darauf, dass vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer hier auch ihrer Verpflichtung nachgekommen sind und ihre Mieterinnen und Mieter entsprechend aufgeklärt haben.

Die Umstellung der Gebührensystematik hat insbesondere die Abkehr von der zuvor genutzten Abrechnungsmethodik mittels Volumenmessung umfasst. Nach der Stadt Viersen war die Stadt Tönisvorst die letzte Kommune im Kreisgebiet, welche sich von der kostenintensiven Volumenmessung getrennt hat.

Das neue Gebührensystem sieht stattdessen vor, dass für jede Restmülltonne eine Grundgebühr anfällt, die im Regelfall die ersten zwölf Leerungen dieser Tonne innerhalb eines Kalenderjahres beinhaltet. Gleichzeitig ist in der neuen Gebühr auch die kostenfreie Nutzung einer Bio- und einer Papiertonne inbegriffen. Durch einfache Mülltrennung und Nutzung dieser Tonnen kann Restmüll und dementsprechend auch Geld gespart werden. Außerdem beinhaltet die Gebühr die überwiegend kostenfreie Nutzung vieler weiterer Entsorgungsmöglichkeiten (Sperrmüll, Grünbündel, Wertstoffhof etc.).

Für jede über die zwölf inkludierten Leerungen der Restmülltonne hinausgehende Leerung fällt noch eine zusätzliche Leerungsgebühr an, die von der Größe dieses Behälters abhängig ist. Wer also mehr Restmüll produziert und mehr Leerungen benötigt, löst höhere Entsorgungskosten aus und zahlt entsprechend mehr.

Da bei einer Umstellung einer Gebührensystematik keine Daten über das Nutzungsverhalten vorliegen, hat der Kreis Viersen bei den erstmaligen Bescheiden im Jahr 2025 lediglich die Grundgebühr veranlagt. In den Fällen, in denen Nutzende 2025 eine höhere Anzahl von Leerungen in Anspruch genommen haben, als in der Grundgebühr enthalten, kommt es im Gebührenbescheid für 2026 daher zu einer Nachberechnung dieser zusätzlichen Leerungen. Gleichzeitig wird für das Jahr 2026 das Nutzerverhalten aus 2025 angesetzt und die Vorauszahlungshöhe entsprechend angepasst, um erneute Nachzahlungen zu vermeiden.

Sollte sich am Ende des Jahres herausstellen, dass weniger zusätzliche Leerungen in Anspruch genommen wurden, als vorausberechnet, so wird dies selbstverständlich im nächsten Gebührenbescheid als Guthaben berücksichtigt und mit der Forderung für das Folgejahr verrechnet. Eine Änderung der Vorauszahlungsbescheide kann leider nicht erfolgen, da erst am Ende des Jahres das tatsächliche Leerungsverhalten feststeht.

Viele Einwohnende in Tönisvorst haben bereits nach den entsprechenden Informationen über die Umstellung der Gebührensystematik entweder ihr Leerungsverhalten angepasst, indem keine halbvollen Tonnen mehr herausgestellt worden sind und die Größe ihrer Tonne überprüft sowie ggf. angepasst wurden. Zudem kann eine sorgsame Abfalltrennung die Abfallgebühr deutlich mindern. So kann etwa durch Nutzung der Papier- und insbesondere auch der Biotonne das Restmüllaufkommen gesenkt und somit die Leerungshäufigkeit der grauen Tonne reduziert werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich individuell beim ABV bezüglich des Einsparpotentials beraten lassen. Informationen über Abfalltrennung und -vermeidung sind telefonisch unter 02162 39-2727, auf der Website unter www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de oder über die Abfall-App des ABV möglich.