Meldungsdatum: 09.02.2026
Auch in diesem Jahr beteiligt sich das Kreisjugendamt Viersen wieder aktiv an der Begleitung der Karnevalszüge im Kreisgebiet. Mitarbeitende der Kreisverwaltung und der Kommunen stehen vor Ort als Ansprechpersonen für junge Menschen zur Verfügung.
Spaß, gute Laune und Feierstimmung – so soll Karneval sein. Erwachsene sind dabei immer Vorbilder für Kinder und Jugendliche, besonders im Karneval.
Oft konsumieren Kinder und Jugendliche jedoch unerlaubt Alkohol. Dabei wirkt Alkohol bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen. Darum appelliert der Kreis Viersen an Eltern, Vereine, Veranstalter, Gewerbetreibende und generell alle Erwachsenen, sich ihrer Verantwortung im Jugendschutz bewusst zu machen und als Vorbild für Kinder und Jugendliche aufzutreten.
Nach dem Jugendschutzgesetz gilt als Jugendlicher, wer mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle Personen unter 14 Jahren gelten als Kinder. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein oder Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken ausgegeben noch darf ihnen der Konsum gestattet werden. An Personen unter 18 Jahren dürfen andere alkoholische, wie branntweinhaltige, Getränke oder Lebensmittel weder abgegeben noch darf ihnen der Konsum gestattet werden.
Rauchen, auch in Form von E-Shishas und E-Zigaretten, ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr.
Bei Fragen rund um den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz stehen die Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes zur Verfügung:
Alina Thorissen ist telefonisch unter 02162 39-2118 oder per E-Mail an alina.thorissen@kreis-viersen.de erreichbar.
André Terkatz ist telefonisch unter 02162 39-1867 oder per E-Mail an andre.terkatz@kreis-viersen.de erreichbar.
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