Meldungsdatum: 19.02.2026
Bereits im Jahr 2013 hatte der Rat der Stadt eine Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ beschlossen. Jetzt schlägt die Verwaltung kleinere Anpassungen in der Lübecker Straße und der Bremer Straße vor. Ein Grund, weshalb nachgebessert werden soll, sind Anregungen aus dem Amtsgericht und der Justizvollzugsanstalt. Das Amtsgericht ist von reinen Bewohnerparkflächen umschlossen, die tagsüber teils wenig genutzt werden. An Verhandlungstagen ist es für Besuchende des Gerichts schwierig, einen Parkplatz zu finden. Hier wurde der Wunsch geäußert, nachzubessern.
Für die Mitarbeitenden der JVA ist es schwierig, zur Mittagsschicht ab 14 Uhr einen Parkplatz zu finden. Aufgrund seines Alters und seiner Innenstadt-Lage gibt es am historischen JVA-Gebäude an der Lübecker Straße für Mitarbeitende keine Stellplätze. Auch seitens der JVA kam der Hinweis an die Verwaltung, dass reine Bewohnerstellplätze tagsüber teilweise leer stehen.
Um die Situation zu verbessern, schlägt die Verwaltung folgende Anpassungen vor:
Durch die geänderten Regelungen wird das Stellplatzangebot für die Bewohner*innen im Gerichtsviertel um etwa 20 zusätzliche Parkstände vergrößert.
Die Parkscheibenregelung verhindert das Langzeitparken in dem innerstädtischen Quartier und macht es für Besucher*innen des Amtsgerichts und der JVA einfacher, die vorhandenen Stellplätze zu nutzen. Der verkürzte Bewirtschaftungszeitraum auf bis 16 Uhr statt bisher 18 Uhr ermöglicht den Beschäftigten der Mittagsschicht der JVA, ihr Fahrzeug gegen 14 Uhr abzustellen und mit Auslegen der Parkscheibe dort für die gesamte Schicht stehen zu lassen.
Stadt Dortmund
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