Meldungsdatum: 17.03.2026

Fünfzehn Osterfeuer dürfen in Dortmund leuchten

Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag entzünden Vereine und Organisationen an vielen Orten in Dortmund wieder ein traditionelles Feuer. Beim Umweltamt der Stadt Dortmund sind in diesem Jahr 15 Veranstaltungen gelistet - drei mehr als 2025.

Nur Glaubensgemeinschaften, größere Organisationen und Vereine dürfen Osterfeuer anmelden - als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltung.

Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist in der vergangenen Woche abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Die Liste der angemeldeten Osterfeuer wird – wie immer – bei Feuerwehr und Polizei sowie bei den Naturschutzbeauftragten der Bezirke bekannt gemacht. 

Was ist erlaubt, was verboten? 

Für die Osterfeuer gelten einige wichtige Regeln. Abgebrannt werden dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, sogenannter Schlagabraum oder Schnittholz. Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh oder Reisig verwendet werden. Auf diese Weise werden Umwelt und Anwohnende so wenig wie möglich belastet.

Ganz verboten ist das Verbrennen von Abfall, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Auch lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht angezündet werden.

Die meisten Osterfeuer brennen am Ostersamstag (4. April). Drei Osterfeuer sind für Ostersonntag (5. April), eines ist für den Ostermontag terminiert.

Die Osterfeuer in der Übersicht (die angehängte Liste enthält weitere Details):  

Osterfeuer am Samstag, 4. April 

Osterfeuer am Sonntag, 5. April 

Osterfeuer am Montag, 6. April 


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Liste mit allen Osterfeuern in Dortmund 2026

©  Stadt Dortmund / Umweltamt
Liste mit allen Osterfeuern in Dortmund 2026


Zurück zur Liste