Meldungsdatum: 25.03.2026

Newcastle-Krankheit nach 30 Jahren wieder auf dem Vormarsch

Veterinäramt weist auf aktuellen Impfschutz hin, um Ausbrüche zu verhindern

Landkreis Kassel. Die Newcastle-Krankheit (ND) ist zurück in Deutschland. Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche der Krankheit wurde diese seit dem 20. Februar 2026 in mittlerweile 42 Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern amtlich bestätigt. Darauf weist der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel hin. 

„Wie beobachten die Lage mit Sorge und weisen alle Geflügelhalter und -halterinnen darauf hin, bei ihren Hühnervögeln und Puten die Impfung gegen ND zu aktualisieren“, erklärt Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereichs. „Im Unterschied zur Geflügelpest besteht gegen die Newcastle-Erkrankung in Deutschland ausnahmslos eine Impfpflicht für Hühnervögel und Puten unabhängig von der Größe der Bestände, d. h. vom ersten Huhn bzw. der ersten Pute an. Die Impfung ist ein wesentlicher Baustein in der Seuchenprävention und trägt maßgeblich dazu bei, größere Ausbruchsgeschehen zu verhindern. Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation“. 

Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Sie ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, ausgelöst durch eine Infektion mit dem Aviären Paramyxovirus 1, die für Menschen zwar ungefährlich ist, in seltenen Einzelfällen aber eine lokale Bindehautentzündung verursachen kann. 

„Das Krankheitsbild bei Hühnervögeln und Puten zeigt sich sehr variabel und reicht von milden Verläufen mit sehr unspezifischen Krankheitsanzeichen bis hin zu hoch akutem Verlauf mit Augenentzündungen, Atemstörungen, Durchfall sowie zentralnervösen Störungen mit Kopfschiefhaltung. Bei Legehennen ist ein starker Abfall der Legeleistung zu beobachten. Die Sterberate innerhalb 3-7 Tagen kann vor allem bei jüngeren Tieren bei 100 Prozent der Herde liegen“, klärt Dr. Christina Werner, Leiterin des Fachdienstes Tierseuchenbekämpfung auf. „Tierhalter, auch von Kleinbeständen, sollten bei Vorliegen der beschriebenen Symptome umgehend ihren Tierarzt konsultieren und sich bei uns im Fachbereich melden, damit schnellstmöglich Abklärungsuntersuchungen eingeleitet werden können.“ 

Die Übertragung des Virus erfolgt wie bei der Geflügelpest auch direkt von Tier zu Tier, über die Luft oder indirekt über sog. Vektoren wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge, Futter, aber auch über Wildvögel, Schadnager und Insekten. 

Daher ist auch bei der ND-Vorsorge die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen neben der Impfung der beste Schutz vor einer Infektion. Kontakte zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sind zu vermeiden, Futter und Tränkestellen sind nur unter Dach anzubieten. Die Nutzung von bestandseigener Schutzkleidung und getrenntem Schuhwerk in den Ställen sollte umgesetzt werden. 

„Für die Umsetzung der Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit ist jeder Tierhalter selbst verantwortlich. Die Impfung kann per Injektion oder über das Tränkewasser durchgeführt werden. In der momentanen Situation sind Impflücken tunlichst zu vermeiden und birgen ein hohes Risiko des Seuchenausbruchs. Sprechen Sie mit ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt, welche Impfvariante für ihre Haltung in Frage kommt“, rät Dr. Werner.

Auch der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz steht für Informationen unter der Nummer 0561 1003 3306 oder per Email unter veterinaeramt@landkreiskassel.de zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen bieten die folgenden Internetseiten https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/newcastle-krankheit-nd/ und speziell zur Frage der Impfung die Seite https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034829/Stellungnahme_ND_2021-01-01.pdf und https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/die-newcastle-disease-hat-deutschland-erreicht/