Meldungsdatum: 27.03.2026

Vorübergehende Einbahnstraßen-Regelung an der Niederbergheimer Straße

An der Niederbergheimer Straße gilt in einem Teilabschnitt vorübergehend eine Einbahnstraßen-Regelung in Fahrtrichtung stadtauswärts.

Betroffen ist der Bereich zwischen Christophorusweg und Florianweg von Mittwoch, 1. April, bis zum 17. April 2026. Hier wird eine Fahrspur gesperrt, so dass an der Engstelle der Verkehr nur noch in Richtung Müllingsen fließen kann. Anlass sind Baugrunderkundungen der Kommunalen Betriebe Soest für eine spätere Sanierung der Niederbergheimer Straße. 

Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs in Fahrtrichtung stadteinwärts erfolgt ab Seidenstückerweg bzw. Elfser Weg über die Strecke Lange Wende, Opmünder Weg und Rigaring. Zur Gewährleistung des Verkehrsflusses gilt am Elfser Weg ein beidseitiges absolutes Haltverbot. Der Florianweg bleibt für Rettungskräfte aus beiden Fahrtrichtungen anfahrbar. Der Fußverkehr wird an den vorhandenen Fußgängerampeln auf die gegenüberliegende Seite geleitet. Der Radverkehr in Fahrtrichtung stadteinwärts kann über Rüthener Straße, Müllingser Weg und Lübecker Ring fließen. Ferner gilt im Baustellenbereich eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.


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2025 0116 Symbolbild Einbahnstraße

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