Meldungsdatum: 27.03.2026

Amerikanische Faulbrut der Bienen: Aufhebung des Sperrbezirks und geänderte Anforderungen beim Verstellen von Bienenstöcken

Landkreis Kassel. Nachdem im Juni 2025 die hochansteckende Amerikanische Faulbrut in zwei Bienenhaltungen in der Stadt Kassel ausgebrochen war, musste ein Sperrbezirk eingerichtet und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet werden, die auch Teile des Landkreises Kassel umfassten. Durch aufwendige Sanierungsverfahren in den betroffenen Bienenständen ist es nunmehr gelungen, die Seuche zu tilgen. Der Seuchenerreger wurde bei allen Nachuntersuchungen und Probenahmen im gesamten Sperrbezirk nicht mehr nachgewiesen. 

Daher wird das gebildete Restriktionsgebiet, das im Landkreis Kassel Teile der Gemarkung Fuldatal- Ihringshausen sowie angrenzende Teile der Stadt Kassel umfasst, mit Wirkung vom Samstag, 28. März 2026 aufgehoben. Somit unterliegen die Bienenstände in dem Bereich keinen Sperrmaßnahmen mehr. Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Sperrbezirks im Landkreis Kassel ist auf www.landkreiskassel.de unter „Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. 

Aufgrund des sich in den letzten Jahren wiederholenden Ausbruchsgeschehens in Stadt und Landkreis Kassel sowie der steigenden Anzahl an Ausbrüchen der Amerikanischen Faulbrut deutschlandweit sind ab sofort für die Verstellung von Bienenvölkern zwischen den Gebieten der Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse notwendig. Für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen zur Erstellung des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses können sich die Bienenhalter direkt an den für ihren Bezirk zuständigen Bienensachverständigen wenden.

Vor diesem Hintergrund werden Bienenhalter im gesamten Landkreis nochmals aufgefordert, ihre Haltung, wenn noch nicht geschehen, beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel anzumelden. Bei der Anmeldung müssen die Geokoordinaten zur eindeutigen Lagebestimmung der Bienenvölker angegeben werden, um im Fall eines Seuchenausbruchs schnell handeln zu können. 

Weitere Informationen und Auskünfte sowie die Kontaktdaten der Bienensachverständigen können im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel telefonisch unter 0561-10033306 oder per E-Mail unter veterinaeramt@landkreiskassel.de eingeholt werden.