Meldungsdatum: 22.04.2026

Interessierte für ehrenamtliche Vormundschaft gesucht

Informationsveranstaltung am 28. Mai, 17.30 Uhr

Am Donnerstag, den 28. Mai, findet von 17.30 bis 19 Uhr eine Informationsveranstaltung zur ehrenamtlichen Vormundschaft im Konferenzraum des SKM Kreis Viersen e.V. (3. Obergeschoss), Hildegardisweg 3 in 41747 Viersen statt. Sie richtet sich an alle, die an einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert sind.

Das Kreisjugendamt Viersen sucht in Kooperation mit dem SKM Kreis Viersen e.V. engagierte Bürgerinnen und Bürger vorwiegend aus Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst, die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben und sich vorstellen können, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen. Voraussetzungen zur Ausübung einer solchen Tätigkeit sind unter anderem Zeit für regelmäßige Kontakte, Zuverlässigkeit, Geduld und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen und Personen im Lebensumfeld des Kindes.

Kinder und Jugendliche brauchen Menschen, die für sie sorgen, sie fördern und auf ihrem Lebensweg begleiten. Dabei gibt es Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zuhause wohnen, deren leibliche Eltern die elterliche Sorge entweder nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen können oder die als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. In diesen Fällen übernimmt ein vom Familiengericht eingesetzter Vormund die elterliche Sorge.

Die ehrenamtliche Vormundschaft hat als die dem Kindeswohl am besten dienende Form der Vormundschaft Vorrang vor allen anderen Formen – etwa der Vereinsvormundschaft oder der Amtsvormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder können meist eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten.

„Ehrenamtliche Vormünder sind eine wichtige Ergänzung der anderen Formen der Vormundschaft. Sie bieten den Heranwachsenden meist individuellere und intensivere Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten, die sonst aus zeitlichen Gründen nicht gewährleistet werden können“, erklärt Sylwia Wejchenig-Glinka, Leiterin der Abteilung Jugendförderung, Prävention, Vormundschaften im Kreis Viersen. „Oft bleibt der Kontakt und das Band auch weiterhin zwischen dem ehrenamtlichen Vormund und dem ehemaligen Mündel bestehen, sobald das Kind volljährig und somit die Vormundschaft beendet ist.“

Um vorherige Anmeldung zur Informationsveranstaltung wird gebeten unter t.debener@skm-viersen.de oder info@skm-viersen.de. Die Koordinierungsstelle ist telefonisch erreichbar unter 02162 – 3699120 oder unter 02162 – 3699100 (Zentrale).