Meldungsdatum: 05.05.2026

Frühjahrsgrasschnitt an Kreisstraßen

Beginn der Mäharbeiten am 11. Mai

Die Mäharbeiten zum Frühjahrsgrasschnitt beginnen aufgrund der feuchten und milden Witterung voraussichtlich ab Montag, den 11. Mai, unter Einhaltung eines vorab festgelegten Mäh- und Ressourcenplans. Der Baubetriebshof des Kreises Viersen führt die Arbeiten mit zwei Großgeräteträgern im Zweischichtbetrieb durch.

Parallel dazu werden die Leitpfosten und Verkehrszeichen unter Personal-, Fahrzeug- und Geräteeinsatz freigeschnitten. Weiterhin ist es notwendig, die Seitenstreifen – auch Bankette genannt – neben den Fahrradwegen an Kreisstraßen mit einem weiteren Einsatzfahrzeug zu mähen. Die Mäharbeiten werden an insgesamt zehn Werktagen zwischen 6 und 21 Uhr durchgeführt. Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmende können nicht ausgeschlossen werden. Die Mäharbeiten sind notwendig, um die Verkehrssicherheit auf den Kreisstraßen gewährleisten zu können.

Der Kreis Viersen mäht beim Frühjahrsgrasschnitt ausschließlich die Bereiche, die zur Gewährung der Verkehrssicherheit notwendig sind. Das sind Intensivflächen, wie Sichtdreiecke, Einmündungen und Verkehrsinseln. Die Außenbereiche (Extensivflächen), wie etwa Straßenseitengräben, flächige Bestände werden zum Schutz der Insekten, zur Förderung der Artenvielfalt und des Blütenwachstums dabei speziell ausgespart und erst beim Herbstschnitt nach der Aussamung gemäht.

Für die Rücksichtnahme und das Verständnis bei eventuellen Verkehrsbehinderungen durch den Mähbetrieb bedankt sich der Kreis Viersen im Vorfeld bei den Verkehrsteilnehmenden.


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Mäharbeiten an Kreisstraßen

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