Meldungsdatum: 03.06.2026
Die Stadt Dortmund überarbeitet ihre Sportförderrichtlinien. Der Rat hatte die bisherige Fassung am 10. November 2022 beschlossen. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen nun an mehreren Stellen Anpassungsbedarf.
Die neuen Regelungen sorgen für klarere Abläufe, bessere Planbarkeit und mehr Rechtssicherheit für die Vereine. Die Stadt entwickelte die Änderungen gemeinsam mit dem StadtSportBund Dortmund e.V..
Einfachere Abläufe bei Zuschüssen
Das Verfahren für Zuschüsse aus der Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen verändert sich. Daher will die Stadt die Bearbeitung vereinfachen und schneller gestalten. Davon profitieren kommunale Projekte ebenso wie Maßnahmen der Vereine.
Klarere Regeln für Anträge und Förderung
Die bisherige Praxis zeigte, dass einige Formulierungen zu offen formuliert waren. Das führte bei Anträgen und Nachweisen immer wieder zu Rückfragen und zusätzlichem Aufwand. Die Stadt schafft nun feste Abläufe und verbindliche Fristen. Vereine erhalten dadurch frühzeitig mehr Orientierung.
Künftig gelten unter anderem: vorgeschaltete Antragsverfahren, feste Fristen für Anträge und Nachweise, Meldetermine und Stichtage, ein jährlich festgelegtes Budget sowie eine Jahreshöchstgrenze pro Verein.
Die neuen Regeln bedeuten bei der Antragstellung teilweise etwas mehr Aufwand. Gleichzeitig sparen Vereine künftig Zeit bei späteren Nachreichungen und Rückfragen. Die neuen Vorgaben schaffen für alle Beteiligten mehr Sicherheit bei Planung und Förderung.
Kinder- und Jugendschutz erhält festen Stellenwert
Was sich außerdem ändern soll: Die Stadt verankert den Kinder- und Jugendschutz jetzt verbindlich in den Richtlinien. Vereine müssen präventive Maßnahmen nachweisen, wenn sie Fördermittel erhalten möchten. Die neuen Vorgaben stärken den Schutz junger Menschen im Sport und schaffen Standards.
Fördermittel stärker am Sportbetrieb ausrichten
Zudem richtet die Stadt die Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen künftig gezielter aus. Fördermittel konzentrieren sich stärker auf Flächen, die Vereine direkt für Training und Sportbetrieb nutzen. Neben- und Funktionsflächen erhalten künftig keine Förderung mehr. Die Stadt will damit die Mittel gerechter verteilen.
Übergangsregelung für das Jahr 2026
Die neuen Fristen und Stichtage gelten grundsätzlich zum 30. Juni eines Jahres. Da der Rat über die Vorlage erst am 9. Juli entscheiden wird, verschiebt die Stadt die Frist für das Jahr 2026 einmalig auf den 30. September.
Stadt Dortmund
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