Meldungsdatum: 27.08.2026
Landkreis Kassel. Aufgrund anhaltend niedriger Wasserstände muss die Untere Wasserbehörde des Landkreises Kassel das Wasserentnahmeverbot vom 29. Juni 2026 auf die Flüsse Weser und Fulda ausweiten. Ab Samstag, 29. August 2026, ist daher die Entnahme und das Ableiten von Wasser auch aus diesen Gewässern im Landkreis mit Ausnahme des Schöpfens von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung vorerst bis zum 31. Oktober 2026 untersagt. Dies gilt auch für die Entnahme und Ableitung durch die Gewässereigentümer sowe die Eigentümer und Anlieger der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke.
„Auch wenn die Hitze zuletzt nachgelassen hat, sind die Wasserstände in den Gewässern Fulda und Weser weiterhin sehr niedrig, und eine wesentliche Änderung dieser Situation ist derzeit nicht abzusehen. Die Ausweitung des Entnahmeverbotes auf die Fulda und die Weser stellt eine Premiere dar und macht damit die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels deutlich, die den Landkreis Kassel vor zunehmend größere Herausforderungen stellen werden“, erklärt Umweltdezernent Thomas Ackermann die Entscheidung.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung können nach § 73 Abs. 2 HWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Hintergrund:
Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs ist erforderlich, um die Gewässer vor weiteren Beeinträchtigungen infolge einer Verringerung der Wasserführung zu schützen. Zugleich soll dadurch einer weiteren Verschlechterung der aufgrund der langanhaltenden Trockenheit bereits kritischen Gewässerzustände entgegengewirkt und der Schutz der in und an den Gewässern lebenden Tier- und Pflanzenwelt sichergestellt werden.
LANDKREIS KASSEL
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