Meldungsdatum: 08.09.2026
„Wir müssen jetzt etwas tun, wir haben diese Entwicklung kommen sehen, und wenn wir so weitermachen, ohne vor die Lage zu kommen, rennen wir sehenden Auges in die finanzielle Handlungsunfähigkeit“, so der Landrat. „Diese Bewirtschaftungssperre und freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, ist auch ein deutliches Signal an die kommunale Familie: Wir wollen unsere Städte und Gemeinden in dieser schwierigen Zeit nicht hängen lassen.“
Keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger
Die Bewirtschaftungssperre wird für die Bürgerinnen und Bürger aber keine Einschränkungen nach sich ziehen: „Wir sperren 30 Prozent der noch verfügbaren Haushaltsmittel in den Budgets, in denen es geht, verbunden mit dem Aufruf, alle sich bietenden Einsparmöglichkeiten zu realisieren. Für die Bürgerinnen Bürger bedeutet das aber keinen Verwaltungsstillstand: Pflichtaufgaben und notwendige Leistungen werden selbstverständlich weiterhin erfüllt, die Kreisverwaltung bleibt auch zu den gewohnten Zeiten geöffnet, der Dienstbetrieb läuft regulär weiter“, so Kämmerer Reckermann.
Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept
Um Defizite im Kreishaushalt auszugleichen und die kommunalen Finanzen zu stabilisieren, ist in den vergangenen Jahren Geld aus der Ausgleichsrücklage entnommen worden – doch der Topf leert sich. Sollte die Ausgleichsrücklage aufgebraucht sein und die allgemeine Rücklage zum Ausgleich herangezogen werden müssen, müsste ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Landrat Löhr will vorausschauend handeln und schon jetzt freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.
„Wir agieren damit proaktiv und behalten das Heft des Handelns komplett in der eigenen Hand. Ich sehe darin auch Chancen, bestehende Strukturen zu hinterfragen und die Weichen Richtung Zukunft zu stellen“, so Landrat Löhr.
Mehr zum Haushalt ist zu finden unter www.kreis-unna.de/haushalt. PK | PKU
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