Meldungsdatum: 17.09.2026
Ab sofort kann die Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel direkt in den Meldebehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Die neue Regelung erspart Besucherinnen und Besuchern damit eine zusätzliche Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde.
Ziel ist eine schnellere und bürgerfreundliche Abwicklung sowie eine bessere Servicequalität vor Ort. Die Regelung gilt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Unna – mit Ausnahme der Stadt Lünen, da diese über eine eigene Ausländerbehörde verfügt.
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung und der Bündelung öffentlicher Dienstleistungen arbeiten der Kreis Unna und seine kreisangehörigen Kommunen gemeinsam daran, Verwaltungswege zu verkürzen und Bürokratie abzubauen. Die Adressänderung auf dem eAT ist ein weiterer Baustein, um Abläufe für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.
„Mit dieser Vereinbarung gestalten wir einen bürgernahen Service vor Ort. Die Meldebehörden sind erste Anlaufstelle für viele Anliegen unserer Einwohnerinnen und Einwohner – jetzt auch bei der Adressänderung auf dem eAT. Damit sparen Einwohnerinnen und Einwohner Zeit und Wege“, so Landrat Mario Löhr. PK | PKU
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