Meldungsdatum: 17.09.2026

Adressänderung auf elektronischem Aufenthaltstitel vor Ort möglich

Kreis Unna und kreisangehörige Städte und Gemeinden bündeln Service

Bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna und bei Zuzügen in den Kreis Unna muss die Adresse auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) geändert werden. Bisher war dafür zusätzlich zur Meldebehörde auch ein Besuch bei der Ausländerbehörde notwendig.

Ab sofort kann die Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel direkt in den Meldebehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Die neue Regelung erspart Besucherinnen und Besuchern damit eine zusätzliche Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde.

 

Ziel ist eine schnellere und bürgerfreundliche Abwicklung sowie eine bessere Servicequalität vor Ort. Die Regelung gilt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Unna – mit Ausnahme der Stadt Lünen, da diese über eine eigene Ausländerbehörde verfügt.

 

Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung und der Bündelung öffentlicher Dienstleistungen arbeiten der Kreis Unna und seine kreisangehörigen Kommunen gemeinsam daran, Verwaltungswege zu verkürzen und Bürokratie abzubauen. Die Adressänderung auf dem eAT ist ein weiterer Baustein, um Abläufe für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.

 

„Mit dieser Vereinbarung gestalten wir einen bürgernahen Service vor Ort. Die Meldebehörden sind erste Anlaufstelle für viele Anliegen unserer Einwohnerinnen und Einwohner – jetzt auch bei der Adressänderung auf dem eAT. Damit sparen Einwohnerinnen und Einwohner Zeit und Wege“, so Landrat Mario Löhr. PK | PKU

 

Pressekontakt: Leonie Joost | Fon 02303 27-1113 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de