Meldungsdatum: 23.09.2026
Landkreis Kassel. Wenn das Leben eine unerwartete Wendung nimmt und die eigenen rechtlichen Angelegenheiten im Alltag zu einer spürbaren Herausforderung werden, braucht es verlässliche Unterstützung. Rund zwei Prozent der volljährigen Menschen in Deutschland stehen derzeit unter rechtlicher Betreuung. Gleichzeitig steigt der Bedarf an qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern.
Um den Einstieg in die berufliche rechtliche Betreuung zu erleichtern, fördert der Landkreis Kassel die Qualifizierung von neuen rechtlichen Betreuern.
Seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 müssen berufliche Betreuerinnen und Betreuer registriert sein, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Voraussetzung für die Registrierung ist unter anderem ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Die dafür notwendigen Qualifizierungskurse sind mit teilweise erheblichen Kosten verbunden. Die neue Förderung des Landkreises soll diese finanzielle Hürde für Menschen, die neu in die berufliche Betreuung einsteigen möchten, reduzieren.
Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der Kosten für die erforderlichen Sachkundemodule, maximal jedoch 2.500 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren Büro- oder Wohnsitz im Landkreis Kassel hat und die Stammbehörde des Landkreises die zu absolvierenden Sachkundemodule bestätigt hat. Die Förderung wird nach erfolgreicher Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer und auf Vorlage der entsprechenden Rechnungen ausgezahlt.
Mit der Förderung ist die Verpflichtung verbunden, nach der Registrierung Betreuungen für im Landkreis Kassel lebende Menschen zu übernehmen. Eine Förderung ist möglich, solange die vom Kreistag des Landkreises Kassel im Haushalt beschlossene Fördersumme für das jeweilige Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Berufsbetreuer*in | Landkreis Kassel
Hintergrund
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet. Dazu können beispielsweise die Vermögenssorge, Gesundheitsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder Fragen rund um Wohnung und Aufenthaltsort gehören. Dabei steht die Selbstbestimmung der betreuten Person im Mittelpunkt. Betreuerinnen und Betreuer sollen die Betroffenen dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten möglichst selbst zu regeln, ihren Willen berücksichtigen und sie innerhalb des festgelegten Aufgabenkreises rechtlich vertreten.
LANDKREIS KASSEL
Pressesprecherin Alia Shuhaiber
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1855
Fax: 0561/1003-1530
E-Mail: alia-shuhaiber@landkreiskassel.de
https://www.landkreiskassel.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Pressestelle LANDKREIS KASSEL" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.