Meldungsdatum: 05.10.2026

Asiatische Hornisse: Keine generelle behördliche Pflicht mehr zur Beseitigung von Nestern

Betroffene entscheiden künftig selbst

Seit 2025 gilt die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) in Deutschland und Nordrhein-Westfalen als weit verbreitet. Der Kreis Viersen weist darauf hin, dass sich die rechtliche Situation im Umgang mit der invasiven Art geändert hat.

An die Stelle der früheren Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung neu auftretender Vorkommen ist ein Management gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung über invasive Arten getreten.

Das bedeutet für Bürgerinnen und Bürger: Die Meldung eines Nestes führt nicht automatisch dazu, dass dieses durch die Untere Naturschutzbehörde und auf deren Kosten beseitigt wird.

Befindet sich ein Nest auf einem Privatgrundstück, liegt es in der Entscheidung des Eigentümers, ob das Nest auf eigene Kosten beseitigt werden soll oder nicht.

Hierzu sollte in jedem Fall eine fachkundige Person beauftragt werden. Von einer eigenständigen Entfernung wird insbesondere wegen der möglichen Gefährdung durch die Tiere gemäß dringend abgeraten.

Wer ein Nest der asiatischen Hornisse entdeckt, kann dies unkompliziert über das Meldeportal des Kreisimkerverbandes Krefeld-Viersen unter www.meldung.imker-viersen.de melden. Die Meldungen erreichen die Mitglieder des Kreisimkerverbandes, die die Beseitigung der Nester vornehmen können – insbesondere auch dann, wenn sich Sekundärnester in großer Höhe in Baumkronen befinden.