Meldungsdatum: 26.10.2026
Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher Beregnungsbrunnen im Kreis Viersen können ihre jährlich entnommenen Grundwassermengen ab sofort online an die Kreisverwaltung übermitteln. Das neue Angebot soll die Meldung vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe reduzieren.
Im Kreis Viersen gibt es rund 1.500 entsprechende Brunnen, die überwiegend zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen genutzt werden.
Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser besitzt, ist verpflichtet die entnommenen Wassermengen einmal jährlich an die Kreisverwaltung zu melden. Diese Verpflichtung besteht bereits seit der Erteilung dieser Erlaubnis. Die Angaben beziehen sich jeweils auf ein abgeschlossenes Kalenderjahr. Werte für das laufende Jahr müssen daher erst nach dessen Abschluss übermittelt werden.
Auch für die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre müssen bislang nicht oder nur unvollständig gemeldete Entnahmemengen nachgereicht werden. Hierfür kann ebenfalls das neue Onlinetool des Kreises Viersen genutzt werden. Für Jahre, für die bereits vollständige Meldungen vorliegen, ist keine erneute Übermittlung erforderlich.
Die gemeldeten Entnahmemengen helfen dem Kreis Viersen, einen besseren Überblick über die tatsächliche Grundwassernutzung zu erhalten. Eine vollständige Datengrundlage ist wichtig, um die Wasserentnahmen nachvollziehen und die Grundwassernutzung besser beurteilen zu können. Für die Betriebe bietet das Online-Verfahren eine unkomplizierte Möglichkeit, ihrer bestehenden Meldepflicht nachzukommen.
Für die Meldung werden lediglich die Nummer und das Datum der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die entnommenen Wassermengen für die jeweiligen Kalenderjahre benötigt.
Das Online-Formular ist unter www.kreis-viersen.de/grundwasserentnahme-und-erdwaermenutzung zu finden.
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