Meldungsdatum: 05.11.2026
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen. Anders als Taxis dürfen Mietwagen nach Abschluss eines Beförderungsauftrags nicht einfach auf öffentlichen Straßen auf neue Fahrgäste warten. Sie müssen grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht vor der Fahrt ein neuer Beförderungsauftrag eingegangen ist. Diese Vorgabe wurde bei mindestens elf der kontrollierten Fahrzeuge missachtet.
An den Kontrollen im Bereich der Chaussee in Holzwickede, gegenüber dem Dortmunder Flughafen, waren neben dem Kreis Unna als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für den gewerblichen Kraftverkehr auch der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde sowie das Ordnungsamt und die Parkraumüberwachung der Gemeinde Holzwickede beteiligt.
Neben Verstößen gegen die Rückkehrpflicht stellten die Einsatzkräfte weitere Ordnungswidrigkeiten fest. Dazu gehörten die unerlaubte Nutzung von Blitzerwarnern, die Missachtung des Rauchverbots in Fahrzeugen der Personenbeförderung sowie die Beförderung eines Kindes ohne die erforderliche Sicherung. Darüber hinaus wurden das Bereithalten von Fremdunternehmern auf dem Gebiet der Gemeinde Holzwickede, eine abgelaufene Hauptuntersuchung und ein Handyverstoß festgestellt.
„Insbesondere die Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht verschafft denjenigen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die sich nicht an die geltenden gesetzlichen Vorgaben halten“, so Christoph Funke, Fachbereichsleiter Straßenverkehr. Und er macht deutlich: „Das duldet der Kreis Unna nicht. Die festgestellten Verstöße beweisen, dass solche Kontrollen sehr sinnvoll sind.“
Aufgrund der festgestellten Verstöße werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem werden die zuständigen Genehmigungsbehörden über die Verstöße gegen die Rückkehrpflicht informiert, damit diese die Zuverlässigkeit der betroffenen Unternehmen überprüfen können.
Sowohl in Holzwickede als auch an anderen Stellen im Kreisgebiet sollen die Vorgaben für den gewerblichen Personenverkehr weiterhin überprüft werden. PK | PKU
Pressekontakt: Leonie Joost | Fon 02303 27-1113 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de
Kreis Unna - Der Landrat
Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
E-Mail: pk@kreis-unna.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle Kreis Unna - Presse und Kommunikation ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Nachrichten weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.