Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Grundsicherung: 3.300 Anträge liegen im Kreishaus

16. Juni 2003

Leer -Am 1. Januar 2003 ist das neue Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Beim Landkreis Leer sind seit dem rund 3.300 Anträge eingegangen. Etwa 1.300 davon konnten bis jetzt abschließend bearbeitet worden. Die Kreisverwaltung bittet die anderen Antragsteller um noch etwas Geduld. Wenn ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestehe, werde selbstverständlich rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.

Die Grundsicherung ist keine Ersatz- oder Mindestrente, sondern soll vor allem mit einer sozialhilfeähnlichen Leistung ein Mindestmaß an finanzieller Sicherung gewährleisten. Der Anspruch ist wie bei der Sozialhilfe abhängig von einer Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen und Vermögen sind also zu berücksichtigen. Wesentlicher Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass ein Unterhaltsrückruf gegenüber Kindern und Eltern entfällt, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular