Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 29. Dezember 2003
Gebührenänderungen zum Jahreswechsel

Zum 1. Januar 2004 gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg folgende Änderungen bei städtischen Gebühren und Entgelten:

 

1. Abwassergebühren

                                                                                        2003   2004

Gebühren für die Einleitung

von Schmutzwasser                                      2,27 EUR/m³ 2,11 EUR/m³

Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben von Grundstücken, die dem dauernden Wohnen bzw. gewerblichen Zwecken dienen              

                                                                   2,27 EUR/m³ 2,11 EUR/m³

                    (+ggf. Mehraufwendungen, Sonderleistungen)

Gebühren für die Behandlung im Klärwerk Gerwisch (Direkteinleitung)

                                                                  0,81 EUR/m³ 0,76 EUR/m³

Gebühren für die Einleitung

von Niederschlags- bzw.

Oberflächenwasser                                     0,96 EUR/m³ 0,90 EUR/m³

 

  1. Abfallgebühren

Die Deponiegebühren werden gegenüber 2003 auf durchschnittlich 64 % gesenkt.

Abfallart

Gebühr 2003

(EUR/t)

Gebühr 2004

(EUR/t)

Sperrmüll

136,40

91,25

Baustellenabfälle

122,80

60,30

Garten- und Parkabfälle

136,50

69,50

Vermischte Restabfälle

133,60

73,70

Asbestabfälle

88,30

72,15

Bauschutt/Bodenaushub

87,70

48,60

Für die Anlieferung von Abfällen (außer Asbest) bis zu einer Menge von einem halben Kubikmeter werden keine Gebühren erhoben. Die Abgabe von Grünabfällen (Garten- und Parkabfälle) ist bis zu einer Menge von einem Kubikmeter gebührenfrei. Bei Anlieferung von Mengen über einem halben bis zu einem Kubikmeter (außer Asbest sowie Garten- und Parkabfälle) wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Die Mindestgebühr je Anlieferung bei Mengen über einem Kubikmeter beträgt 10,00 EUR.

Die Gebühren für die Hausmüll- und Bioabfallentsorgung bleiben unverändert. Für den Austausch von Behältern bei Veränderung des Behältervolumens wird eine Gebühr von 14,00 EUR je Behälter erhoben. Der Austausch vorhandener gegen gereinigte Behälter kostet statt bisher 14,70 EUR nur noch 12,80 EUR.

Neu im Angebot ist die Abfuhr von Grünabfällen, Baustellenabfällen, Bau- und Abbruchholz, Bauschutt und Bodenaushub. Das Angebot an Containergrößen wurde erheblich erweitert.

 

3. Krippengebühren

                                                       2003                               2004

unter 5 Stunden

(bei einem Kind pro Familie)            90 EUR/Monat    108 EUR/Monat

über 5 Stunden

(bei einem Kind pro Familie)              120 EUR/Monat 150 EUR/Monat

unter 5 Stunden

(bei zwei Kindern pro Familie)             

                                         60 Euro/Monat/Kind  72 EUR/Monat/Kind

über 5 Stunden

(bei zwei Kindern pro Familie)               

                                   80 EUR/Monat/Kind   100 EUR/Monat/Kind

 

Wichtiger Hinweis für alle Eltern: Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Abbuchung der Gebühren für die Kita-Betreuung (Krippe und Kindergarten) im kommenden Monat nicht am 3. Januar, sondern erst am 15. Januar 2004. In den Folgemonaten werden die Gebühren planmäßig spätestens am dritten Werktag des Monats abgebucht.

 

4. Zooeintritt

                                               2003                     2004

Erwachsene:                        4,00 EUR             5,00 EUR

Kinder (von 3 bis 15 Jahren) 2,00 EUR            2,50 EUR

Schüler (ab 16 Jahre), Studenten,

Schwerbehinderte:               2,00 EUR               3,00 EUR

Kindergruppen (ab 10 Kinder),

pro Kind:                           1,50 EUR                 2,00 EUR

Kleine Familientageskarte: 7,00 EUR                10,00 EUR

Große Familientageskarte: 10,50 EUR              14,00 EUR

Jahreskarten (Beispiele)

Erwachsene:                       20,50 EUR              26,00 EUR

Kinder (von 3 bis 15 Jahren): 12,00 EUR           15,00 EUR

Schüler (ab 16 Jahre), Studenten,

Schwerbehinderte:                                                 22,00 EUR

Neu sind:

Familiensamstage im Winter: Erwachsene 3,00 EUR, Kinder 1,50 EUR

Sonderpreise ab 16:00 Uhr (täglich): Erwachsene 3.00 EUR, Kinder 2.00 EUR

 

5. Betriebskosten für Sportstätten

Vereine, die nicht eigenständig Sportstätten unterhalten und bewirtschaften und bei denen weniger als 50 Prozent der Mitglieder jünger als 18 Jahre sind, werden künftig an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt. Vereinen, die Behindertensportgruppen zu ihren Mitgliedern zählen, werden für diese Gruppen die Betriebskosten erlassen.

 

6. Zahlweise für die Hundesteuer

Mit Beginn des neuen Jahres ist die Hundesteuer jährlich zum 1. Juli eines jeden Jahres zu zahlen. Eine Änderung der Fälligkeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür ist ein entsprechender Antrag mit einer kurzen schriftlichen Begründung beim Stadtsteueramt, 39090 Magdeburg, einzureichen. Die Zahlung der Hundesteuer soll zur Einsparung von Kosten per Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen. Alle Steuerpflichtigen erhalten im Januar 2004 einen neuen Steuerbescheid, der bis auf Widerruf gültig ist. Die Höhe der Hundesteuer bleibt unverändert.

Alle Änderungen basieren auf Beschlüssen des Stadtrates bzw. des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Zoo.

 

7. Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250 von Hundert

Grundsteuer B (für Grundstücke) 450 von Hundert

Gewerbesteuer: 450 von Hundert

 

 

Folgende Vorschläge der Verwaltung stehen in den kommenden Monaten auf der Tagesordnung des Stadtrates:

 

1. Änderung der Verwaltungskostensatzung

Die Landeshauptstadt Magdeburg passt ihre Verwaltungskostensatzung den geänderten gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt an. Künftig können - entsprechend der Landesregelung - für Widerspruchsbescheide Gebühren erhoben werden, sofern der Widerspruch zurückgewiesen wird. Bislang war dies nur bei gebührenpflichtigen Verwaltungsakten möglich. Die Höhe der zu erhebenden Kosten pro abgewiesenen Widerspruch ist abhängig vom Aufwand und kann zwischen 6,00 und 510,00 EUR schwanken. Der Stadtrat entscheidet im Januar 2004.

 

 

2. Feuerwehr-Gebührenordnung

Die Gebühren für die Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr sollen erhöht werden. Dies betrifft beispielsweise Fehlalarmierungen, Nachbarschaftshilfe, das Auspumpen von Kellern oder das Einfangen von Tieren. Entsprechend dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes ist der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden, Notständen und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren bei Lebensgefahr unentgeltlich. Für alle anderen Leistungen erhebt die Verwaltung Gebühren zur anteiligen Deckung der Kosten. Der Stadtrat entscheidet auf seiner Sitzung im Januar.

 

3. Eintritt in die Magdeburger Museen

Die Landeshauptstadt Magdeburg plant, den Besuch aller Einrichtungen der Magdeburger Museen (Kulturhistorisches Museum, Naturkundemuseum, Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen und Technikmuseum) grundsätzlich ohne Eintritt zu ermöglichen. Bei aufwendigen Ausstellungen, Sonderausstellungen, Führungen sowie bei Veranstaltungen und Seniorenprogrammen soll je nach Aufwand ein Kostenbeitrag erhoben werden. Über die neue Entgeltordnung der Magdeburger Museen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im Februar 2004.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
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