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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 27.07.2004
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Integrationsrat löst Ausländerbeirat ab - Wahl am 21. November Für die Wahl des Iserlohner Integrationsrates im November sind daher wahlberechtigt zum einen alle in Iserlohn lebenden ausländischen Staatsangehörigen, wenn sie 1. am Wahltag (21.11.2004) mindestens 16 Jahre alt sind, 2. sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und 3. seit mindestens drei Monaten in Iserlohn ihren Hauptwohnsitz haben. Zum anderen dürfen aber auch alle Personen ausländischer Herkunft an der Wahl teilnehmen, die neben diesen drei Wahlrechtsvoraussetzungen auch die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung besitzen. Damit sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Iserlohn aufgenommen werden können, müssen sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular gibt’s beim Wahlamt der Stadt Iserlohn im Rathaus am Schillerplatz oder im Internet unter www.iserlohn.de. Falls die Einbürgerung nicht in Iserlohn ausgesprochen wurde, muss die Einbürgerungsurkunde beim Iserlohner Wahlamt vorgelegt werden. Der Antrag muss bis spätestens drei Monate vor der Wahl gestellt werden. Letzter Termin ist also der 21. August 2004.
Ansprechpartnerin beim Iserlohner Wahlamt ist Frau Lang, Rathaus I, Schillerplatz 7, Raum 019 (Erdgeschoss), Tel. 02371/217-1661.
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