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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 18.08.2005
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Wahlbenachrichtigungskarten werden zugestellt - Briefwahl frühestens ab 29. August 2005 möglich Da in der kommenden Woche noch über eventuelle Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Wahlvorschlägen entschieden wird, kann die Stadtverwaltung Briefwahlanträge erst ab Montag, 29. August, bearbeiten. Ansonsten gilt aber wie gehabt: Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies ab dem genannten Datum im Briefwahlbüro im Rathaus I, Schillerplatz 7, im zweiten Untergeschoss, Zimmer U-205 (Eingang Lange Straße), mit dem vorgedruckten Antrag auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte und gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses tun. Briefwähler können ihre Stimmen auch direkt im Briefwahlbüro abgeben. Das Büro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Wer nicht persönlich ins Rathaus kommen kann, sollte den Briefwahlantrag in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt der Stadt Iserlohn, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, schicken. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt. Außerdem ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen über die städtische Homepage unter www.iserlohn.de zu beantragen. Wer bis zum 28. August noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter folgenden Rufnummern in Verbindung setzen: 02371 / 217 - 1660 und 1661. In diesem Zusammenhang weist das Wahlamt der Stadt schon jetzt darauf hin, dass sich im Gegensatz zu den vorangegangenen Wahlen einige Adressen von Wahllokalen geändert haben. Es bittet deshalb darum, die Wahlbenachrichtigungskarte aufmerksam zu lesen, damit niemand am Wahltage vor verschlossenen Türen steht. |
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