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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 21.11.2005
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Verurteilung wegen Missbrauch von Sozialleistungen Diese hatte dem städtischen Bereich Soziales bei der Antragstellung zwar ein "offizielles" Konto benannt, daneben jedoch ein der Behörde nicht bekanntes "Zweitkonto" unterhalten. Auf diesem Konto wurden erhebliche Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit verbucht. Der vom Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt aufgedeckte Fall ergab einen Schaden für die Allgemeinheit von rund 20.000 Euro. Die Leistungen wurden sofort eingestellt.
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