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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.02.2006
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Grundsteuern müssen trotz eingereichter Verfassungsbeschwerde bezahlt werden Noch ist nicht entschieden, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde überhaupt annimmt. Wann das geschehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Stadt Iserlohn wartet ebenso gespannt wie die Grundstückseigentümer auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes. Die im Rathaus zuständige Abteilung Kasse und Steuern wird die Bearbeitung der eingelegten Widersprüche bis dahin zurückstellen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden die Widersprüche als erledigt betrachtet.
Nicht “zurückgestellt” werden kann dagegen die Zahlung der Grundsteuern. Diese müssen zum jeweiligen Fälligkeitstermin entrichtet werden. |
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