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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 01.03.2006
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Land verbessert Förderung von Wohneigentum Die Förderung erfolgt durch zinslose oder zinsgünstige Baudarlehen, wenn zum betreffenden Haushalt mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person gehört. Weitere Voraussetzungen für eine mögliche Förderung sind unter anderem,
Für persönliche Beratungen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung der Stadt Iserlohn während der Servicezeiten und nach Terminabsprache im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 002 und 003 (Erdgeschoss), gerne zur Verfügung. Telefonische Auskünfte gibt’s bei Brigitte Schmitz unter der Nummer 02371/217-2553. |
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STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de |
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