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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 28.03.2006
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Krötenwanderung Von der Krötenwanderung häufig betroffene Bereiche sind
Autofahrer sollten die Straßenabschnitte, die in den “Wanderungszeiten” durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet sind, möglichst meiden oder dort besonders vorsichtig fahren. Auch auf eventuelle Helfer, die Kröten aufnehmen und über die Straße tragen, ist zu achten. Wer zudem mitbekommt, dass Tiere, Kaulquappen oder Laich an Gewässern gestört, verletzt oder entnommen werden, sollte die Untere Landschaftsbehörde des Märkischen Kreises, Telefon 02351/966-6396, oder die Polizei benachrichtigen. Amphibien gehören zu den nach Artenschutzverordnung geschützten Tierarten. |
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