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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.07.2006
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Hundehaufen müssen entsorgt werden - Verstoß kostet 30 Euro Wer gegen diese Vorschrift verstößt und vom Außendienst des Ordnungsamtes erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von dreißig Euro rechnen. Darauf weisen zudem Schilder hin, die die Stadt Iserlohn an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes aufstellt, so zum Beispiel am Fritz-Kühn-Platz. Bei wiederholtem Verstoß kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Das Bußgeld kann dann bis fünfhundert Euro betragen.
Aber wohin mit der "Hinterlassenschaft"? Im Bereich der Fußgängerzone müssen Hundehalter ein Schippchen und einen Plastikbeutel oder ähnlich geeignetes Gerät dabeihaben, mit denen sie den Hundekot sofort beseitigen müssen. Für die Entsorgung sind im Stadtgebiet und in den Stadtteilen ausreichend Abfallbehälter angebracht (zum Beispiel an Bushaltestellen), die von den Stadtbetrieben regelmäßig entleert werden. Ansonsten kann der Hundekot über die eigene Restmülltonne entsorgt werden.
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