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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.01.2007
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Grundbesitzabgaben-Bescheide werden verschickt Zur Information der Grundstückseigentümer und zur Erläuterung der Gebührenbescheide ist wieder ein Schreiben des Finanzdezernenten beigefügt. Es enthält Erläuterungen zu den einzelnen Abgabenarten und insbesondere zu den erforderlichen Gebührenerhöhungen, die der Rat der Stadt Iserlohn am 19. Dezember 2006 beschlossen hat. Danach gelten bei der Müllabfuhr jetzt folgende neuen Gebühren:
Trotz leichter Erhöhungen um zirka 2,3 Prozent sind die Müllabfuhr-Gebühren im Vergleich zu den benachbarten Städten und Gemeinden - auch außerhalb des Gebietes des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung - immer noch günstig. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert. Beim Winterdienst gibt es Erhöhungen um dreißig Cent je Frontmeter in der Route A und vierungzwanzig Cent je Frontmeter in der Route B. Um 3,16 Prozent steigen die Abwassergebühren beim Schmutzwasser und 6,8 Prozent beim Niederschlagswasser (Ruhrverbandsmitglieder 4,17 Prozent bzw. 8,11 Prozent). Auch hier sind die Gebühren weiterhin vergleichsweise günstig. |
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