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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.04.2008
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Frische Blumen und Brötchen dieses Jahr auch am Pfingstsonntag (Muttertag) - Ladenöffnungsgesetz erlaubt Ausnahme Normalerweise wäre nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW an Pfingsten ein Sonntagsverkauf nicht zulässig. Wegen des Zusammentreffens von Pfingsten und Muttertag hat das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW aber von einer Ausnahmemöglichkeit im öffentlichen Interesse Gebrauch gemacht: Am Pfingstsonntag dürfen Blumen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Kuchen verkauft werden. Blumengeschäfte, Kioske und Bäckereien dürfen also am Sonntag, 11. Mai, für die Dauer von fünf Stunden öffnen. Die fünf Stunden sind allerdings nicht auf eine bestimmte Zeit festgelegt. Es lohnt sich daher, vorab auf die Öffnungszeiten zu schauen, damit am Muttertag niemand vor verschlossenen Ladentüren steht.
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