
Das größte islamische Fest ist das viertägige Opferfest, welches als nächstes in der Zeit vom 08. bis 11. Dezember gefeiert wird. Wie die RAA erklärt, können Festtage bei arabischen Muslimen um einen Tag vor- oder nachverlegt sein. Auf Antrag ihrer Eltern kann Schulkindern für den ersten Tag der islamischen Feste schulfrei erteilt werden.
Das Fasten ist neben dem Beten, dem Pilgern nach Mekka, der Almosenabgabe und dem Glaubensbe-kenntnis eine der fünf Säulen des Islams. Im Fastenmonat Ramadan wird tagsüber neben dem Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen sexuelle Enthaltsamkeit verlangt. In 24 Stunden wird nur zweimal gegessen: Die erste Mahlzeit in der Nacht vor dem Morgengrauen und die zweite Mahlzeit abends nach Sonnenuntergang. Es ist daher nichts Ungewöhnliches, wenn während der Nacht in der Wohnung muslimischer Nachbarn Licht zu sehen ist oder Geräusche zu hören sind. Da Muslime die Gebetszeiten während des Ramadan strikt einhalten, sind die Moscheen in dieser Zeit besonders abends sehr gut besucht.
Weitere Informationen zu den muslimischen Festen gibt es bei der RAA Kreis Unna in Bergkamen-Weddinghofen, Schulstraße 8 unter Tel. 02307/924886, per Fax: 02307/9248888 oder per E-Mail unter raa@kreis-unna.de.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, Mail: susanne.kronenberg@kreis-unna.de