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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 28.10.2008
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Musik, Tanz und Spielhallenbesuch an “stillen Feiertagen” eingeschränkt Ebenso sind an Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag musikalische und sonstige Darbietungen jeder Art in Gaststätten verboten sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden, öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Feiertagsschutz-Bestimmungen kontrollieren. Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema "Sonn- und Feiertagsschutz" steht Roland Ihlbrock im Iserlohner Rathaus unter der Telefonnummer 02371 / 217-1031 gerne zur Verfügung. |
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