Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 07. November 2008
Rechtliche Vorgaben zum Volkstrauertag und Totensonntag

Magdeburg.

Anlässlich des bevorstehenden Volkstrauertages (16.11.) und des Totensonntages (23.11.) weist die Stadtverwaltung auf folgende feiertagsrechtliche Vorgaben hin:

 

An diesen Tagen sind zusätzlich zu den allgemeinen Beschränkungen untersagt:

1.      Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,

2.      öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie

3.      alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

 

Betroffen vom Schließungsgebot sind u. a. Diskotheken, Tanzgaststätten, Spielhallen, Videotheken, Bowlingcenter.

 



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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