Kurbanfest 2008
24. November 2008
Veterinärbehörde überwacht Schlachtungen
Kreis Unna. (PK) Mitbürger muslimischen Glaubens feiern vom 8.bis 10. Dezember das Opferfest (Kurbanfest). Auch für dieses Fest dürfen Tiere nur an zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten unter Aufsicht der Kreis-Veterinärbehörde Unna geschlachtet werden. Darauf weist das Sachgebiet Veterinärwesen im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna hin. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, wird die Veterinärbehörde an den Tagen des Opferfestes verstärkt Kontrollen durchführen.
„Schwarzschlachtungen“, also Schlachtungen ohne Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sind nach dem Fleischhygienegesetz verboten. Die Straftat kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch darauf weist die Veterinärbehörde hin.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail: susanne.kronenberg@kreis-unna.de
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